Bundesrat stimmt Entwurf zur AwSV zu

Heute hat der Bundesrat dem Entwurf einer Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)  (Drucksache 144/16 vom 18.03.2016) zugestimmt.

 

Die Verordnung wird die Landesverordnungen, die sogenannten VAwS, ersetzen und ein bundeseinheitliches Niveau festschreiben. Die Änderungen in den Bundesländern hängen vom derzeitigen (Länder-) Verordnungsstand ab.

So unterliegen oberirdische Anlagen zur Lagerung von Heizöl in Wasserschutzgebieten demnächst ab einem Volumen größer 1.000 Liter der wiederkehrenden Prüfpflicht. In Niedersachsen gibt es diese Pflicht schon. In NRW sind die o.g. Anlagen aktuell erst ab einem Volumen > 5.000 Liter prüfpflichtig.

 

Für die Errichtung von Anlagen, für Instandsetzungsarbeiten u.ä. gilt für Fachbetriebe zukünftig die 1.000 Liter-Grenze: Für Arbeiten an der Ölanlage mit mehr als 1.000 Liter Inhalt ist eine spezielle Qualifikation zum Fachbetrieb nach AwSV nachzuweisen. Auch die Bescheinigungslösung der Fachbetriebe, die eine Prüfung durch einen Sachverständigen bislang ersetzt hatte, entfällt.

 

Zur Ölanlage zählen nicht Heizkessel, Brenner und Öl-Filter bzw.-entlüfter. Tätigkeiten an diesen Anlagenteilen sind wie bisher von der Fachbetriebspflicht ausgenommen.